Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen nach ärztlicher Verordnung
Zurichtungen an Konfektionsschuhen
Schuhzurichtungen sind eine sinnvolle Lösung bei vielen Fußproblemen. Ihre Konfektionsschuhe werden laut Verordnung des Arztes umgebaut und mit orthopädischen Elementen versehen.
Zum Beispiel beim Ausgleich einer Beinlängendifferenz, einer statischen Korrektur bei Kniegelenksarthrosen, Pufferabsätzen zur Schonung der Bandscheiben oder verschiedenen orthopädischen Abrollhilfen.
Kommen Sie mit Ihrem Verordnungsschein und einigen Paaren Ihrer Alltagsschuhe zu mir ins Geschäft. Ihre Schuhe sollten von guter Qualität und in gutem Zustand sein.
Die Abrechnung mit Ihrer Kasse übernehme ich. Es fallen keine Kosten für Sie an. Bei der Abholung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Verordnungsschein die Übernahme.
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Mindestgebrauchsdauer: 1/2 Jahr. Für Kinder bis 14 Jahre: 1/4 Jahr.
Beispiele
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